Rahmenbedingung Rahmenbedingungen
Hindernisfreiheit
PG-39
pragmaticBIM.ch/pg-39
Festgelegt wird, wie weit das Gebäude über das gesetzliche Minimum nach SIA 500 hinaus hindernisfrei ist: anpassbar oder durchgehend rollstuhlgerecht. Die Festlegung bestimmt Türen, Räume und Erschliessung.
Varianten
-
HIN-01Minimum nach SIA 500
Öffentlich zugängliche Bereiche und die Erschliessung erfüllen die Grundanforderungen nach SIA 500 und kantonalem Recht.
Aktiviert: Hindernisfreiheit nach SIA 500 nachweisen
-
HIN-02Anpassbar
Wohnungen und Arbeitsplätze lassen sich ohne bauliche Eingriffe in Tragwerk und Leitungen rollstuhlgerecht anpassen. Türbreiten und Bewegungsflächen sind von Anfang an dafür ausgelegt.
Aktiviert: Hindernisfreiheit nach SIA 500 nachweisen, Grundlagen für die Türplanung ableiten
-
HIN-03Durchgehend rollstuhlgerecht
Alle Räume sind ohne Anpassung mit dem Rollstuhl nutzbar. Sanitärräume, Küchen und Ausstattung werden rollstuhlgerecht geplant und mit den Nutzenden abgestimmt.
Aktiviert: Hindernisfreiheit nach SIA 500 nachweisen, Grundlagen für die Türplanung ableiten, Sanitärobjekte koordinieren, Möblierbarkeit nachweisen
Aktivierte Anwendungsfälle
DES · Planung
-
DES-DOORGrundlagen für die Türplanung ableiten
Türplanungsgrundlagen aus dem Modell ableiten, damit Türlisten und Fachkoordination nicht auf verstreuten Einzelangaben beruhen.
-
DES-SANITARY-FIXTURE-COORDSanitärobjekte koordinieren
Sanitärobjekte von der ersten Platzierung bis zur detaillierten Sanitärplanung gemeinsam abstimmen, damit Anschlüsse und Vorsatzschalen zu den freigegebenen Positionen und Abmessungen passen.
QAS · Qualitätssicherung
-
QAS-ACCESS-SIA500Hindernisfreiheit nach SIA 500 nachweisen
Abweichungen von der hindernisfreien Route vor dem Baugesuch sichtbar machen, statt sie erst im Bewilligungsverfahren zu entdecken.
-
QAS-FURNISHABILITYMöblierbarkeit nachweisen
Möblierbarkeit von Innenräumen so nachweisen, dass Besteller ohne Planlesekompetenz entscheiden und freigeben können.
Weitere Rahmenbedingungen
-
PG-37
Raumklima
Festgelegt wird, ob Räume nur beheizt, zusätzlich gekühlt oder in Temperatur und Feuchte geregelt werden. Die Festlegung bestimmt die Raumtypen mit ihren Sollwerten und die Gebäudetechnik.
-
PG-34
Energiestandard
Festgelegt wird, ob das Gebäude das gesetzliche Minimum erfüllt oder einen Standard wie Minergie, Minergie-P oder Minergie-A erreicht. Der Standard bestimmt Aussenwände, Dächer, Fenster und die Luftdichtheit der Gebäudehülle.
-
PG-35
Treibhausgasziel
Festgelegt wird der Grenzwert für graue Energie und Treibhausgasemissionen aus der Erstellung, getrennt von der Betriebsenergie. Das Ziel bestimmt die Materialwahl aller Bauteiltypen.