Rahmenbedingung Rahmenbedingungen
Ausbaustand bei Übergabe
PG-18
pragmaticBIM.ch/pg-18
Der Ausbaustand bei Übergabe legt fest, wo der Grundausbau endet und der Mieterausbau beginnt. Davon hängen Kostenschnittstellen und die Gebäudetechnik je Mieteinheit ab.
Erläuterung
Ohne diese Festlegung bleibt offen, wer den Ausbau fertigstellt. Kostenschnittstelle und Gebäudetechnik je Mieteinheit werden dann zu spät oder doppelt bestellt.
Varianten
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AUS-01Nur Anschlüsse
Rohbau mit Anschlüssen für Wasser, Abwasser, Strom und Lüftung an der Grenze der Mieteinheit.
Aktiviert: Kostenschnittstellen zwischen Grund- und Mieterausbau visualisieren
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AUS-02Whiteroom
Böden, Wände und Decken fertig, Grundbeleuchtung und Steckdosen vorhanden. Die Einrichtung folgt durch die Mieterschaft.
Aktiviert: Kostenschnittstellen zwischen Grund- und Mieterausbau visualisieren
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AUS-03Ausgebaut inkl. Medien
Fertig ausgebaut, mit Medien wie Wasser, Gas, Lüftung und Daten bis zu den Geräten.
Aktiviert: Nutzungsvereinbarung Gebäudetechnik raumweise visualisieren
Aktivierte Anwendungsfälle
BES · Bestellung
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BES-COST-INTERFACEKostenschnittstellen zwischen Grund- und Mieterausbau visualisieren
Kostenträger je Bauteil im Modell abbilden, damit Grund- und Mieterausbau in Plänen, Mengen und Ausschreibung eindeutig getrennt und geprüft werden können.
DES · Planung
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DES-MEP-USAGE-AGREEMENTNutzungsvereinbarung Gebäudetechnik raumweise visualisieren
Vereinbarte Raumkonditionen und Nutzungsannahmen im Modell führen und als verständliche Themenpläne visualisieren.
Weitere Rahmenbedingungen
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PG-06
Umgang mit Bestand
Festgelegt wird, welche Bestandsgrundlagen beschafft werden: nur Lagebezug und Gelände, zusätzlich Gebäudekörper und Rohbau oder Rohbau, Ausbau und TGA. Die Bestellung definiert das erwartete Ergebnis und begrenzt Aufnahme und Modellierung auf den projektrelevanten Umfang.
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PG-02
Nutzung & Ausbaustandard
Festgelegt wird, welche Nutzungen das Gebäude aufnimmt und welcher Ausbaustandard für welche Räume gilt. Diese Festlegung ist die Grundlage, um Räume entsprechend ihrer Nutzung zu planen und die vereinbarten Anforderungen nachvollziehbar zu prüfen.
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PG-39
Hindernisfreiheit
Festgelegt wird, wie weit das Gebäude über das gesetzliche Minimum nach SIA 500 hinaus hindernisfrei ist: anpassbar oder durchgehend rollstuhlgerecht. Die Festlegung bestimmt Türen, Räume und Erschliessung.